: Zoo muss zwei Millionen zurückzahlen

Rechnungshof hatte Zuwendung kritisiert

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Der Zoologische Garten muss 2,03 Millionen Euro an das Land Berlin zurückzahlen. Das ist jener Betrag, den der Zoo im Juli 2007 als öffentliche Zuwendung kassierte, um den jährlichen Betriebsverlust auszugleichen. Allerdings machte der Zoo vor drei Jahren keine Verluste, sondern erwirtschaftete einen satten Überschuss von 11,4 Millionen Euro. Davon allein drei Millionen Euro aus zusätzlichen Eintrittsgeldern, denn 2007 wurde der Zoologische Garten nach der Geburt des Eisbären Knut von begeisterten Besuchern geradezu überschwemmt.

Weitere 6,4 Millionen Euro erhielt der Zoo damals aus Spenden und Nachlässen. Das tierische Unternehmen konnte daraufhin seine finanziellen Rücklagen um 5,4 Millionen Euro aufstocken.

Die hervorragende Bilanz wurde zwar erst aufgestellt, nachdem die Finanzverwaltung den Zuwendungsbescheid über 2,03 Millionen Euro ausgestellt hatte. Das ausgezahlte Geld wurde anschließend aber nicht an die Landeskasse zurückgezahlt. Das brachte dem damaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) einen Rüffel des Landesrechnungshofs ein. Erst jetzt entschloss sich die Berliner Finanzverwaltung, den unnötig – und möglicherweise sogar unrechtmäßig – ausgezahlten Betrag aus der Landeskasse vollständig zurückzufordern.

Eine weitere Kritik des Rechnungshofs blieb aber bis heute ohne Konsequenzen. Wegen des Riesenrads, das noch vor dem Bau zum Finanzdesaster wurde, musste der Wirtschaftshof des Zoos abgerissen werden. Ein schöner und außerdem großzügigerer Neubau entstand in unmittelbarer Nähe, trotzdem bekam der Zoologische Garten zusätzlich drei Millionen Euro 2008 als Entschädigungszahlung für den Umzug. Und durfte das Geld behalten. za

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