Berlin : Tierschützer werfen Zoo-Chef Straftat vor

Berliner Zoodirektor Bernhard Blaszkiewitz - Foto: Uwe Steinert

Die Diskussion um die Tötung von Katzen durch den Berliner Zoodirektor Bernhard Blaszkiewitz wird schärfer. Die Tierärztekammer spricht mittlerweile von einem Verstoß gegen das Gesetz.

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Marcel Gäding vom Tierschutzbund Berlin staunte gestern früh, als er die Zeitungen las: Tierpark- und Zoo-Chef Bernhard Blaszkiewitz hatte in Interviews zugegeben, 1991 verwilderte Katzen „artgerecht getötet“ zu haben. Er hatte ihnen das Genick gebrochen. Blaszkiewitz sagte, er habe verhindern wollen, dass die streunenden Katzen Krankheitserreger in den Tierpark einschleppten. Dies sei eine „sachgerechte Entscheidung“ gewesen, erklärte er im Interview mit dem Tagesspiegel. Tierschützer und Veterinäre sehen das anders.

„Es gibt kein artgerechtes Töten durch Handanlegen“, sagt Marcel Gäding und verweist auf das Tierschutzgesetz.

Dort heißt es in Paragraf vier: „Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“ Mal eben so das Genick brechen sei nicht im Sinne des Gesetzes, sagt Gäding. Außerdem schreibe der selbe Paragraf vor, dass ein Wirbeltier nur töten darf, „wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat“. In Paragraf fünf steht außerdem: „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere ... ist von einem Tierarzt vorzunehmen.“ Die Ausbildung von Blaszkiewitz als Diplom-Biologe oder seine Position als Tierpark-Chef reichten nicht aus, sagt Gäding. Eine Tötung müsse ein Tierarzt vornehmen – etwa, indem er dem Tier eine Spritze verabreiche. Auch lässt Gäding die Begründung des Tierpark-Chefs für die Tötung nicht gelten. Nicht nur Katzen würden Krankheitserreger in sich tragen und verbreiten, sondern auch die Zootiere. Töten von Wirbeltieren ohne ausreichenden Grund sei strafbar. Blaszkiewitz habe sich disqualifiziert und sei als Zoo- und Tierpark-Direktor untragbar.

Auch Jörg Luy, Professor am Institut für Tierschutz und Tierverhalten an der Freien Universität und Vorsitzender des Ausschusses für Tierschutz und Ethik der Tierärztekammer Berlin, hat den Verdacht, dass Blaszkiewitz’ Angabe zur Tötung der Katzenjungen „sowohl dem Moralempfinden der Bevölkerungsmehrheit sowie dem Tierschutzgesetz zuwiderlief“. Wie er in einem Brief auf der Internetseite der Tierschutzpolitikerin Claudia Hämmerling (Grüne) schreibt, sieht er einen doppelten Vorwurf: „Tötung ohne vernünftigen Grund und die Tötung in nicht tierschutzgerechter Weise“. Das erste sei eine Straftat, das zweite eine Ordnungswidrigkeit. Nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz kann die Tötung eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. „Die Tierärztekammer Berlin könne weder eine rechtswidrige Tötungsmethode noch eine Wirbeltiertötung ohne rechtfertigenden Grund billigen“, schreibt Luy. Ob die Kammer den Tierpark-Chef anzeigen will, war gestern nicht zu erfahren.

Bernhard Blaszkiewitz hatte im Interview mit dem Tagesspiegel darauf hingewiesen, dass die Tötung der Kätzchen 17 Jahre zurückliege. Seitdem ist das Tierschutzgesetz mehrfach geändert worden, zuletzt am 18. Dezember 2007. Nach Auskunft von Jörg Luy ist es aber „in den relevanten Passagen weitgehend unverändert“ geblieben. Allerdings verjährt eine Straftat, die mit einem Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren geahndet wird, nach fünf Jahren. Der Zoo- und Tierpark-Chef steht in der Kritik, seitdem Grünen-Politikerin Claudia Hämmerling am 17. März Strafanzeige gegen ihn erstattet hat, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Blaszkiewitz hat die Vorwürfe zurückgewiesen. clk/neu

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