Zoo-Klage : Landgericht entscheidet über Knut-Millionen

Gehört Knut dem Tierpark Neumünster? - Foto: dpa

Knut hat jetzt ein Aktenzeichen: Der Tierpark Neumünster hat seine Klage gegen den Berliner Zoo am Landgericht eingereicht. Knuts Vater Lars stammt aus Neumünster, daher erhebt der Tierpark Ansprüche auf die Rekord-Einnahmen.

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Der Streit um Millionengewinne rund um Eisbär Knut aus dem Zoo der Hauptstadt ist jetzt beim Berliner Landgericht gelandet. Die Klage des Tierparks Neumünster in Schleswig-Holstein sei eingegangen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. "Knut hat jetzt ein Aktenzeichen." Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest. Zunächst könnten die streitenden Parteien bei der 38. Zivilkammer ihre Standpunkte schriftlich darlegen.

Der Tierpark Neumünster in Schleswig-Holstein beruft sich auf eine Vereinbarung, wonach ihm die Rechte an Knut und damit Anteile aus den Gewinnen zustehen, da Knuts Vater Lars aus Neumünster stammt. Der Berliner Zoo hatte 2007 rund 6,8 Millionen Euro Bilanzgewinn erzielt, fast 3,2 Millionen Menschen hatten Knut besucht.

Berliner Zoochef Blaszkiewitz: "Die bekommen ein paar Pinguine"

Der Zoo in Neumünster will nach Angaben seines Chefs Peter Drüwa erreichen, dass der Berliner Zoo seine Lizenzeinnahmen durch Knut offenlegen muss. Der anderthalbjährige Knut solle nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden, unterstrich Drüwa. Das von Knut erwirtschaftete Geld brauche der Zoo Neumünster für Renovierungen, da er keine öffentlichen Zuschüsse erhalte.

Berlins Zoochef Bernhard Blaszkiewitz hatte kürzlich jede Zahlung an Neumünster abgelehnt. Der Vertrag zwischen den Zoos gebe das nicht her. "Die bekommen ein paar Pinguine, und dann ist die Sache in Ordnung", hatte Blaszkiewitz gesagt. (peg/dpa)

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