Erstellt 24.04.08, 17:14h
Die Argumentation der Bundesbank überzeugte die Richter unter dem hessischen Löwen nicht. Die Juristen hielten den Währungswächtern vor, dass sich selbst auf den Geldmünzen die Adlerdarstellungen weit vom Vorbild des Bundesadlers entfernt haben, das in einer Verordnung von 1950 festgelegt worden war. "Manche ähneln mehr einem Pfau", sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf eine Mozart-Gedenkmünze aus dem Jahr 2006. Der Adler sei auch nicht alleiniges Erkennungsmerkmal für ein Zahlungsmittel, und außerdem seien inzwischen deutsche Gedenkmünzen im Umlauf, die gar keinen Adler mehr zeigten. Das entsprechende Adler-Verbot in der Medaillenverordnung sei eng auf den Bundesadler auszulegen, da sonst der Bürger nicht wissen könne, was verboten sei und was nicht. Schließlich drohten bei Verstößen Ordnungsstrafen (Az.: 1 E 4183/07).
Die MDM hat die Knut-Medaille nach eigenen Angaben zum Einzelpreis von zehn Euro über 25 000 Mal verkauft. Zwei Euro gingen für jede verkaufte Medaille an den Berliner Zoo. "Sie war schon ein außergewöhnlicher Erfolg", sagte Vertriebsleiter Frank Heine. Auch die Nürnberger Eisbärin Flocke haben die Braunschweiger bereits im Programm. Noch wichtiger aber war ihnen die weitere Nutzung des Adlermotivs, das nach Unternehmensangaben bereits seit 1992 für diverse Medaillenserien benutzt wurde. Dem Handelsunternehmen und den Sammlern hätten nach ihrer Darstellung wirtschaftliche Verluste gedroht, wenn die Serien hätten abgebrochen werden müssen. Hintergrund des nunmehr aufgehobenen Verbots war ein Wechsel der Zuständigkeit für die Medaillenverordnung von der Bundesvermögensverwaltung auf die Bundesbank im Jahr 2005.
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