Eisbär Knut: Zoos Berlin und Neumünster streiten um Wert des Eisbären
Dienstag, 19.05.2009, 18:01Um den berühmten Eisbär Knut wird weiterhin erbittert gestritten. Die Zoos Berlin und Neumünster können sich nicht über einen endgültigen Verkauf einigen. Hauptsächlich geht es aber um die Einnahmen aus dem Geschäft mit dem Eisbären.
Die Zoos Berlin und Neumünster streiten erbittert um die Millionen-Einnahmen aus dem Geschäft mit Eisbär Knut. Vor dem Landgericht Berlin bot der Hauptstadt-Zoo am Dienstag 350.000 Euro, damit der pelzige Star endgültig in Berlin bleibt. Neumünster forderte aber 700.000 Euro. Das Gericht setzte beiden Seiten eine Frist bis zum 13. Juli, um sich zu einigen.
Der Zoo Neumünster meldet Ansprüche auf die Einnahmen aus dem Geschäft mit dem Eisbären an, weil Knuts Vater Lars den Berlinern lediglich zu Zuchtzwecken bereitgestellt wurde. Als erstes Jungtier aus dieser Zucht gehört Knut laut Vertrag dem Tierpark Neumünster.
Eigentliches Streitthema war die Frage, ob der Berliner Zoo verpflichtet ist, Auskunft über Lizenzeinnahmen mit Knut zu geben. Während des Prozesses machte das Gericht dann aber beiden Seiten den Vorschlag, über einen Verkauf nachzudenken.
Richter Philip Hegermann bezweifelte allerdings, dass ein Eigentumsrecht über den Eisbären gleichzeitig auch an ein Verwertungsrecht der „Marke Knut“ gekoppelt sei. „Es geht hier nur um die Früchte von Knut“, sagte Hegermann. Auch andere Unternehmen hätten Markeneintragung im Zusammenhang mit Knut angemeldet, so etwa der Süßwarenhersteller Haribo und der Plüschtierfabrikant Steiff. Eigentümer und Urheber der Marke müssten nicht identisch sein.
Auf diesen Einwand des Richters hin zeigten sich die Kläger aus Neumünster verhandlungsbereit. Wenn sich die Parteien jedoch nicht einigen könnten, sagte Anwalt Graßmay, „bleiben uns auch andere Optionen“. Damit spielte er auf die Möglichkeit an, den Eisbären aus Berlin abzuziehen, da der Zoo Neumünster letztlich weiterhin der Eigentümer des Tieres ist.
Der Zoo Neumünster meldet Ansprüche auf die Einnahmen aus dem Geschäft mit dem Eisbären an, weil Knuts Vater Lars den Berlinern lediglich zu Zuchtzwecken bereitgestellt wurde. Als erstes Jungtier aus dieser Zucht gehört Knut laut Vertrag dem Tierpark Neumünster.
Eigentliches Streitthema war die Frage, ob der Berliner Zoo verpflichtet ist, Auskunft über Lizenzeinnahmen mit Knut zu geben. Während des Prozesses machte das Gericht dann aber beiden Seiten den Vorschlag, über einen Verkauf nachzudenken.
Angebot zum Kompromiss abgelehnt
„Hier gibt es keine Zockerei“, sagte Anwalt Joachim Gabler, der den Berliner Zoo im Zivil-Prozess vertrat. „Wir können nicht einen Cent mehr bezahlen.“ Der Zoo sei als gemeinnützige Aktiengesellschaft Empfänger von Zuwendungen durch das Land Berlin und daher verpflichtet, „äußerst sparsam zu wirtschaften“. Die Berliner hatten zunächst ein noch niedrigeres Angebot gestellt. Sie wollten für 350.000 Euro nicht allein Knut behalten dürfen, sondern auch seinen Vater Lars. Später boten sie den Kompromiss an, die genannte Summe allein für Knut zahlen zu wollen. Auch dieses Angebot schlug der Tierpark Neumünster aber ab und forderte mindestens 500.000 Euro für den populären Bären ohne den Vater.Richter: „Es geht hier nur um die Früchte von Knut“
Unstrittig ist, dass das einstmals weiße Fellbündel dem Berliner Zoo die Zuschauer in Massen zuführte. 2007 beispielsweise zählte der Zoo mehr als drei Millionen Besucher, 27 Prozent mehr als 2006. Der Bilanzgewinn betrug insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. „Im Jahr 2007 hat der Berliner Zoo allein eine Million durch die Vermarktungsrechte eingenommen“, behauptete Anwalt Arne Graßmay, der die Kläger aus Neumünster vertrat. Diese forderten Auskunft über die genaue Höhe der Lizenzeinnahmen, da sie einen Anteil davon für sich beanspruchen.Richter Philip Hegermann bezweifelte allerdings, dass ein Eigentumsrecht über den Eisbären gleichzeitig auch an ein Verwertungsrecht der „Marke Knut“ gekoppelt sei. „Es geht hier nur um die Früchte von Knut“, sagte Hegermann. Auch andere Unternehmen hätten Markeneintragung im Zusammenhang mit Knut angemeldet, so etwa der Süßwarenhersteller Haribo und der Plüschtierfabrikant Steiff. Eigentümer und Urheber der Marke müssten nicht identisch sein.
Auf diesen Einwand des Richters hin zeigten sich die Kläger aus Neumünster verhandlungsbereit. Wenn sich die Parteien jedoch nicht einigen könnten, sagte Anwalt Graßmay, „bleiben uns auch andere Optionen“. Damit spielte er auf die Möglichkeit an, den Eisbären aus Berlin abzuziehen, da der Zoo Neumünster letztlich weiterhin der Eigentümer des Tieres ist.
Zum Ende der Verhandlung versuchte Zoo-Direktor Peter Drüwa aus Neumünster die Wogen zu glätten. Die Option eines Abzugs von Knut stünde noch nicht zur Debatte: „Wir wollen den Verbleib“, sagte Drüwa. Beiden Seiten sei daran gelegen, eine gütliche Einigung zu erzielen.
gxb/AP
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von dateline
Es ist eine schande wie man Tiere verhökert nur fürs Geld. Jetzt wo er sich so gut eingelebt hat und groß ist will man ihn nicht mehr, das ist Traurig. Antwort schreiben