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Bremer Tierversuche

Alles nur eine Frage der Leidensbewertung?

An der Bremer Universität hat das Verbot von Tierversuchen mit Affen für viel Wirbel gesorgt. Jetzt redet der Gegengutachter, ein Tierarzt. Er sagt: Niemand hat mit objektiven Methoden untersucht, wie viel Stress die Affen tatsächlich empfinden.

Von Christina Hucklenbroich

Wie lässt sich das Leiden eines Versuchsaffen messen?Wie lässt sich das Leiden eines Versuchsaffen messen?

09. Dezember 2008 2008-12-09 13:27:51

Wer kann das Leid eines Tieres realistisch einschätzen? Ist es überhaupt messbar? Das sind die zentralen Fragen, die sich in der Diskussion um die Versuche mit Makaken an der Universität Bremen stellen. Eine der Antworten, die zugleich Empfehlungscharakter haben, lautet: Tierärzte können am besten ermessen, wann und wie stark ein Tier leidet. Ihre gründliche Berufsausbildung befähige sie dazu, wenn auch nur in Zusammenhang mit großer Berufserfahrung. So steht es in dem Belastungskatalog der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche, einer Schweizer Publikation, die in Deutschland von vielen Genehmigungsbehörden für die Bewertung von Tierversuchen herangezogen und von den Kommentatoren des deutschen Tierschutzgesetzes ausdrücklich für diesen Zweck empfohlen wird.

Auch Jörg Luy beruft sich auf diesen Katalog. Luy, Professor für Tierschutz an der Freien Universität Berlin und selbst Tierarzt, verfasste das Gutachten, auf das sich die Bremer Gesundheitsbehörde stützte, als sie die Versuche des Neurobiologen Andreas Kreiter an Affen zum Ende des Monats November untersagte - ein Verbot, das mittlerweile bis Ende Dezember aufgeschoben wurde.

Objektive Verfahren

Luys Gutachten wurde in den Medien mehrfach als „Ferndiagnose“ bezeichnet. Der Veterinärmediziner überprüfte den Versuchsantrag der Bremer Forscher, ohne deren Labor zu besuchen. Dieses Vorgehen sei jedoch Usus und korrekt gewesen, sagt Luy: „Mein Auftrag bestand darin zu prüfen, ob die ethische Vertretbarkeit des Versuchsvorhabens vom Antragsteller wissenschaftlich begründet dargelegt wurde.“ Das Verfahren sehe dabei vor, dass jeder Antragsteller selbst eine Belastungseinschätzung formuliert, auf deren Grundlage er die Vertretbarkeit diskutiert. Luy sagt: „Da wir in Berlin bei einem vergleichbaren Antrag zu einer abweichenden Belastungseinschätzung gelangt sind, habe ich die Bremer Behörde über die Berliner Argumentation informiert.“

Luy bemängelt vor allem, dass im Bremer Versuchsantrag keine objektiven Verfahren genutzt werden, die Belastung der Affen zu messen. Objektiv wäre zum Beispiel die Messung von Stresshormonen oder deren Abbauprodukten in Blut, Speichel, Kot oder Urin. Dabei können zum Beispiel bunte Glasperlen in das Futter der Tiere gemischt werden, so dass die Kotproben auch bei Gruppenhaltung klar voneinander unterscheidbar sind. Das Stresshormon Cortisol spielte beispielsweise kürzlich auch eine entscheidende Rolle bei der Diskussion um die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung, die schätzungsweise im Jahr 20 Millionen Mal in Deutschland und 100 Millionen Mal in Europa stattfindet. Die Ferkel schreien durch einen Reflex bereits schrill, sobald sie gegriffen werden und noch bevor das Skalpell ihre Haut berührt; ihr gleichförmiges Verhalten vor und während der Belastung diente deshalb auch Befürwortern der Methode als Argument. An der Universität München konnte schließlich im Blut von Ferkeln, die nicht nur festgehalten, sondern auch kastriert wurden, ein deutlich erhöhter Cortisolpegel festgestellt werden.

Das Leid wird nicht aus dem Gesichtsausdruck deutlich

„Es ist naiv, zu glauben, man könne durch bloßes Anschauen erkennen, ob Affen leiden“, sagt Luy. Insofern bringe auch die Einladung Andreas Kreiters, sich die Affen in seinem Labor bei den Versuchen anzusehen, die Diskussion nicht weiter, auch wenn viele Journalisten ihr gefolgt sind. „Man sieht dort keine schreienden oder zuckenden Tiere, aus der Mimik der Makaken kann man auch nichts ablesen.“

Luy zitiert bis heute nicht aus seinem Gutachten, das als vertraulich gilt. Um zu erklären, wie er zu seiner Belastungseinschätzung kommt, muss er deshalb weit ausholen. „Das Tierschutzgesetz schützt Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden“, sagt Luy. „In allen Kommentaren zum Tierschutzgesetz ist nachzulesen, dass es sich dabei sowohl um körperlich als auch um psychisch verursachte Leiden handeln kann.“ Bei den Affen in Bremen sei zu berücksichtigen, dass ihr kognitives Niveau hoch genug sei, die Ausweglosigkeit ihrer Situation zu erkennen: „Sie verstehen, dass sie immer wieder etwas tun müssen, was sie nicht tun wollen, um etwas zu trinken zu bekommen.“

Ratten im Stress

Mit seiner Argumentation stützt sich Luy auf einen Trend in der Tierschutzforschung. Die Begriffe Schmerzen, Leiden und Schäden, die bereits vor fünfundsiebzig Jahren in die Tierschutzdiskussion eingeführt wurden, sind in den vergangenen Jahren in ihrer Bedeutung erweitert und neu interpretiert worden unter dem Aspekt, inwieweit Tiere psychisches Leid empfinden können. Auch dieses Leid sei mit zunehmend zuverlässigeren Methoden einschätzbar, sagt der Biologe Hanno Würbel, der den Lehrstuhl für Tierschutz und Ethologie an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Gießen innehat. So wurde erst vor kurzem ein Verfahren zur Messung emotionaler Stimmungen bei Tieren entwickelt. Ratten werden dabei darauf trainiert, eine Taste zu drücken, sobald ein Ton ertönt. „Ist der Ton hoch, bekommen die Tiere eine Futterbelohnung, ist er tief, erhalten sie eine leichte Bestrafung, zum Beispiel erklingt ein unangenehmes Geräusch“, erklärt Würbel. „Wenn die Ratten das gelernt haben, spielt man vereinzelt intermediäre Töne ab.“

Ratten, die unter guten Haltungsbedingungen leben, entscheiden sich daraufhin meistens dafür, den intermediären Ton positiv zu interpretieren und die Taste zu drücken. Ratten aus experimentell schlechter Haltung, die viel Stress im Alltag durch auslaufende Wasserflaschen, zu wenig Futter oder durch Licht, das während der Nacht brennt, erdulden müssen, sind pessimistisch und drücken die Taste viel weniger häufig, wenn sie den intermediären Ton hören. „Man kann das mit Menschen vergleichen, die je nach emotionaler Grundeinstimmung ein halb gefülltes Glas als halb voll oder halb leer wahrnehmen“, sagt Würbel. Anhand einer solchen „Befragung“ über die kognitive Voreingenommenheit von Versuchstieren könne man über deren emotionale Grundstimmung relativ genau Auskunft erlangen. „Eigentlich haben wir somit die Mittel, auch psychisches Leid festzustellen, also sollten wir sie auch nutzen“, sagt Würbel.

Leid im Verborgenen

Die Verfügbarkeit geeigneter Methoden für die „Befragung“ von Tieren muss allerdings den an Versuchen beteiligten Wissenschaftlern geläufiger werden. Die Sichtweise der Schweizer Tierschutzkommission, Tierärzte würden sich besonders eignen, das Leiden von Tieren zu einzuschätzen, teilt auch Jörg Luy von der Freien Universität Berlin, und zwar genau wegen der Frage nach objektiven Methoden und deren Nutzung. „Im Regelfall sind Tierärzte eher als andere Wissenschaftler dazu ausgebildet, die entscheidenden Fragen zur Leidensbewertung zu stellen - wie die nach geeigneten Verfahren zur Messung von Stresshormonen“, sagt der Tierschutzexperte.

Chance und Schwierigkeit zugleich ist für Tiermediziner dabei aber ihr umfangreiches Wissen über das Leid von Tieren, das im Verborgenen stattfindet: das Kaninchen der Kinder, das wochenlang im Keller vergessen und fast verhungert in die Tierarztpraxis gebracht wird. Die Schweine im Schlachthof, die wegen zu niedriger Absperrungen zusehen müssen, wie ihre Artgenossen geschlachtet werden, während sie selbst auf die Betäubung warten. Und die Schweine, deren große Blutgefäße beim Ausblutungsstich verfehlt werden, die dann ihr Bewusstsein, kopfunter an einem Bein am Band hängend, wiedererlangen und wach in die Brühanlage geraten. Die Menschenaffen im Zoo, die jahrzehntelang von Käfiggenossen bedroht und gedemütigt werden und nicht ausweichen können.

Anthropozentrische Argumentationen

Hanno Würbel hält es für legitim, unterschiedliche Tierarten in gleicher Weise vor Leid zu schützen. „Es gibt keinen Beweis, dass Makaken über mehr Bewusstsein verfügen als Ratten, Katzen oder Schweine“, sagt Würbel. „Ein Verbot nur von Primatenversuchen, wie es jetzt diskutiert wird, wäre ein Verbot nicht aus biologischen Gründen, sondern aus anthropozentrischen und kulturellen Gründen, weil uns Affen so nahestehen.“ Ob Tierversuche überhaupt bewilligt werden, solle man nicht an der Tierart bemessen, sondern am Ausmaß des Leidens und am Nutzen der Versuche, sagt Würbel.

Ungelöstes Problem ist dabei trotz allem, dass der Einschätzung des Menschen Grenzen gesetzt bleiben. „Diese ganze unselige Diskussion beruht darauf, dass das, worüber wir eigentlich etwas wissen wollen, nicht unmittelbar gemessen werden kann: das Leid“, sagt Jörg Luy. Deshalb greife man zurzeit weltweit zu Belastungskatalogen wie dem aus der Schweiz. „Man wählt eine wissenschaftliche Herangehensweise, um sich dem wissenschaftstheoretisch eigentlich nicht lösbaren Problem zu nähern.“

Das erste deutsche Tierschutzgesetz aus dem Jahr 1933

Vor fünfundsiebzig Jahren, am 24. November 1933, wurde das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedet. Es führte die noch heute zentralen Begriffe Schmerzen, Leiden und Schäden ein und stellte Tierquälerei unter Strafe. „Damit wurde nach jahrzehntelanger Diskussion der Schritt vom anthropozentrischen zum ethischen Tierschutz vollzogen, denn vorher war Tierquälerei nur unter dem Gesichtspunkt der ,Erregung öffentlichen Ärgernisses‘ strafbar“, schreibt der Veterinärmediziner Michael Schimanski in der aktuellen Ausgabe des „Deutschen Tierärzteblatts“ (12/2008, 56. Jg.).

Das politische Ziel des Reichstierschutzgesetzes war vor allem propagandistischer Art: Die Nationalsozialisten konnten sich erfolgreich als politische Bewegung mit humanen Zügen darstellen.“ In den Jahrzehnten zuvor hatte sich die Tierschutzbewegung vor allem mit zwei Themen beschäftigt: der Vivisektion und dem Schächten, also dem betäubungslosen Schlachten von Tieren nach jüdischem Ritus. Das Schächten wurde schon im April 1933 durch das Reichsschlachtgesetz untersagt. Das Verbot der Vivisektion in Preußen verkündete Hermann Göring im August über Rundfunk und Presse, um es jedoch kurz darauf wieder zurückzunehmen, da man wirtschaftliche Nachteile befürchtete.

Das Reichstierschutzgesetz schrieb schließlich ab November vor, dass schmerzhafte Eingriffe nur noch unter Betäubung stattfinden durften. Für den Berufsstand der Tierärzte, denen das Betäuben vorbehalten war, bedeutete diese Regelung handfeste materielle Vorteile, denn sie schaltete konkurrierende Berufe wie Laien- und Viehkastrierer aus.

Die Gerichte ahndeten Verstöße gegen die neuen Bestimmungen fortan konsequent und hart mit Gefängnis- und hohen Geldstrafen. Nach dem Ende des „Dritten Reiches“ blieb das Reichstierschutzgesetz in Kraft. Die Besatzungsmächte sahen darin kein nationalsozialistisches Gedankengut. Das Schächten wurde allerdings sofort nach Kriegsende wieder zugelassen. Erst 1972 wurde das Tierschutzgesetz von 1933 durch ein neues Gesetz abgelöst. (huch)

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb

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